Gibt es die Schülerversuchsanleitungen nur in gedruckter Form oder auch digital als PDF-Dokument?
Sie können unsere Schülerversuchsanleitungen sowohl in gedruckter Form als auch digital als PDF-Dokument bei uns bestellen. Auf Nachfrage bieten wir Ihnen zudem eine offene Version unserer Schülerversuchsanleitungen als WORD-Dokument an, in dem Sie nach Ihren eigenen Wünschen Änderungen vornehmen und Ergänzungen einfügen können. Sprechen Sie uns einfach an - unter Tel. 07931/932-262 oder per E-Mail an office@ntl.de. Beachten Sie aber bitte, dass Sie digitale Versuchsanleitungen generell nicht an andere Institute oder Schulen weitergeben dürfen.
FAQs aus derselben Kategorie
Bei uns werden die verschiedenen Teilbereiche der Physik in "Experimentiermodule", kurz Module, unterteilt. Dabei besteht ein Modul aus einer oder mehreren Schülerexperimentierboxen SEB, einer Versuchsanleitung und dem passenden Zubehör. Mit den Teilen eines Moduls können Sie so in der Regel die Schülerversuche zu einem gesamten Unterrichtsthema abdecken.
Ja, selbstverständlich können die Artikel der Sets auch einzeln erworben werden. Auf den Detailseiten der SEBs in unserem Webshop finden Sie neben der "Beschreibung" des Artikels auch jeweils den Reiter "Anhänge". Dort können Sie zur ausgewählten SEB unter anderem eine "Boxeneinlage" als PDF-Dokument herunterladen. In diesem Boxeneinräumplan sind alle Artikel bebildert und mit Artikelnummern gekennzeichnet. Somit können einfach alle Artikel auch einzeln bestellt werden.
In der Regel, ja. Wir empfehlen aber dennoch, vor einer Bestellung mit unseren Servicemitarbeitern Kontakt aufzunehmen. So können wir gemeinsam den vorhandenen Bestand analysieren und Ihnen die besten Empfehlungen für Erweiterungsmöglichkeiten geben. Melden Sie sich einfach per E-Mail an office@ntl.de.
Die Präparate DR209-CO (Co-60), DR209-PO (Po-210) und DR209-SR (Sr-90) sind laut Strahlenschutzverordnung StrlSchV keine hochradioaktiven Strahlenquellen, deren Aktivität sogar jeweils unter der Freigrenze liegt. Die einzelnen Präparate benötigen daher auch keine Bauartzulassung. Beim Erwerb mehrerer Quellen findet jedoch die Summenformal Anwendung. Der Umgang mit bis zu zwei Quellen (inkl. Lagerung) ist weder melde- noch bewilligungspflichtig.