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Was ist der Unterschied zwischen einem Modul und einer SEB?


Bei uns werden die verschiedenen Teilbereiche der Physik in "Experimentiermodule", kurz Module, unterteilt. Dabei besteht ein Modul aus einer oder mehreren Schülerexperimentierboxen SEB, einer Versuchsanleitung und dem passenden Zubehör. Mit den Teilen eines Moduls können Sie so in der Regel die Schülerversuche zu einem gesamten Unterrichtsthema abdecken.


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FAQs aus derselben Kategorie

Was ist eine "SEB"?

Die Abkürzung "SEB" steht bei uns für Schülerexperimentierbox. Das ist unser Name für einen Schülerversuchsgerätesatz oder auch Schülerversuchsset, in dem wir ausgewählte Teile und Artikel für die Durchführung von Schülerversuchen in einem Set zusammengefasst anbieten. Darauf abgestimmt bieten wir Ihnen selbstverständlich auch die entsprechenden Schülerversuchsanleitungen an.


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Kann man die Geräte aus den Schülerexperimentierboxen auch einzeln kaufen?

Ja, selbstverständlich können die Artikel der Sets auch einzeln erworben werden. Auf den Detailseiten der SEBs in unserem Webshop finden Sie neben der "Beschreibung" des Artikels auch jeweils den Reiter "Anhänge". Dort können Sie zur ausgewählten SEB unter anderem eine "Boxeneinlage" als PDF-Dokument herunterladen. In diesem Boxeneinräumplan sind alle Artikel bebildert und mit Artikelnummern gekennzeichnet. Somit können einfach alle Artikel auch einzeln bestellt werden. 


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Ich möchte meine bereits in der Sammlung vorhandenen SEBs um weitere Boxen erweitern. Geht das ohne Probleme?

In der Regel, ja. Wir empfehlen aber dennoch, vor einer Bestellung mit unseren Servicemitarbeitern Kontakt aufzunehmen. So können wir gemeinsam den vorhandenen Bestand analysieren und Ihnen die besten Empfehlungen für Erweiterungsmöglichkeiten geben. Melden Sie sich einfach per E-Mail an office@ntl.de.


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Sind die radioaktiven Präparate im NTL–Sortiment melde- oder bewilligungspflichtig?

Die Präparate DR209-CO (Co-60), DR209-PO (Po-210) und DR209-SR (Sr-90) sind laut Strahlenschutzverordnung StrlSchV keine hochradioaktiven Strahlenquellen, deren Aktivität sogar jeweils unter der Freigrenze liegt. Die einzelnen Präparate benötigen daher auch keine Bauartzulassung. Beim Erwerb mehrerer Quellen findet jedoch die Summenformal Anwendung. Der Umgang mit bis zu zwei Quellen (inkl. Lagerung) ist weder melde- noch bewilligungspflichtig.


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